So wurden in der am 20. April 1701 verkündeten Lotterie erstmals Leibrenten in großem Umfang in den Gewinnplan aufgenommen. Die Leibrenten bestanden aus 5 bis 10 Prozent des Lospreises jährlich. Alle Leibrentengewinne mussten innerhalb von 3 Monaten nach der Ziehung angemeldet und in das Renten-Hauptbuch eingetragen sein. Da die Rente bis zum Tode des Besitzers bezahlt wurde, waren die Ansprüche in den meisten Fällen jüngeren Familienangehörigen übertragen worden. So war der jüngste Gewinner 3 Monate alt. Des Weiteren kamen durch Übertragung und Schenkungen Leibrentenansprüche gegen den Hamburger Staat nicht nur in Nachbarstädte, sondern auch nach Amsterdam, Kopenhagen und sogar Moskau.